Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
An die Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Bealstung sind verschiedene Kriterien geknüpft, z. B. die Zwangsläufigkeit (§ 33 Abs. 1 EStG). Hierzu gibt es ein neues Urteil (BFH v. 15.01.2015, VI R 85/13). Aus diesem Urteil leiten wir die Empfehlung ab, sich vor der Durchführung einer Maßnahme bzw. dem Erwerb von medizinischen Hilfsmitteln, ein amtsärztliches Gutachten, eine ärztliche Bescheinigung z. B. eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung über die medizinische Notwendigkeit zu besorgen. Bei konkreten Fragen hierzu, melden Sie sich bitte bei uns.