Gewerbliche Einkünfte eines Datenschutzbeauftragten (Nr. 17.2018)
Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 25.07.2017 entschieden, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als externer Datenschutzbeaufragter den gewerblichen Einkünfte zuzuordnen ist und gegebenenfalls eine Buchführungspflicht (§ 141 HGB) entsteht. (5 K 1403/16) Wir weisen auf die bekannten Probleme hin, die bei Vermischeung von selbständigen und gewerblichen Einkünften entstehen können.