Endlich! Abgabefrist für die Steuererklärungen 2018 verlängert (Nr. 30.2018)
Die Steuererklärungen für 2018, also z. B. Einkommensteuer- Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen müssen erst spätestens bis zum 28.02.2020 beim Finanzamt eingegangen sein, wenn wir die Steuererklärungen für Sie erstellen. Endlich!
Wir freuen uns sehr über dies Änderung: viele Menschen werden zum Jahresende deutlich weniger Stress haben.