Steuerfreies Jobticket (Nr. 11.2019)
Die Gestellung eines Jobtickets durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist ein Sachbezug und konnte bis Ende 2018 zum Teil steuerfrei dem Arbeitnehmer überlassen werden. Die etwas unüberschaubare, alte Regelung wurde nun ersetzt. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Jobticket für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, dann muss der Arbeitnehmer diesen Sachbezug künftig nicht mehr besteuern.
Nutzt der Arbeitnehmer das Jobticket darüber hinaus auch für private Fahrten, dann sind diese Fahrten auch steuerfrei.