Ehegatten-Arbeitsverhältnis (Nr. 55.2019)
Wenn ein Arbeitgeber seinen Ehegatten auf Minijob-Basis beschäftigt, also mit 450,00 EUR brutto, und dem Ehegatten zusätzlich einen Pkw stellt und den geldwerten Vorteil vom Arbeitslohn abzieht, dann entspricht dieses Vorgehen immer noch Konditionen, die auch mit Dritten vereinbart werden könnten. Diese Vereinbarungen sind nicht zu beanstanden. So sieht es zumindest das FG Köln (3 K 2547/16)