Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert (Nr. 46.2020)
Der Deutsche Steuerberaterverband (DSBV) hat am 31.07.2020 darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe vom 31.08.2020 auf den 30.09.2020 verlängert wurde. Die Auszahlugnsfrist endet weiterhin am 30.11.2020.