Neue Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 (Nr. 12.2021)
Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen für 2020 müssen erst zum 31.05.2022 beim Finanzamt abgegeben werden, wenn ein Steuerberater die Erklärung erstellt. Dies gilt auch für Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen.
Für nicht beratende Steuerpflichtige verlängert sich die Frist auf den 31.10.2021.
Achtung: wer die Frist nicht einhält muss mit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen rechnen, auch in so genannten „Erstattungsfällen“.