Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen (Nr. 14.2021)
In dem BMF-Schreiben vom 03.06.2021 wird festgestellt, dass der Umsatzsteuersatz für Restaurationsleistungen (nur Speisen, keine Getränke) weiterhin bis zum 31.12.2022 auf den ermäßigten Satz von 7% herabgesetzt bleibt.
(BMF vom 02.07.2020 bzw. BStBl. 2020 I S. 610)