Endabrechnung der Neustarthilfe (Nr. 20.2021)
Die Endabrechnung der Neustarthilfe muss bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Noch sind die Steuerberater als prüfende Dritte jedoch nicht für die Endabrechnung freigeschaltet.
Die Endabrechnung der Neustarthilfe muss bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Noch sind die Steuerberater als prüfende Dritte jedoch nicht für die Endabrechnung freigeschaltet.
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Tempus fugit. Tributa manent.