Rückzahlung der Soforthilfe bis zum 30.06.2023 (Nr. 07.2022)
Das Land NRW hat die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe (die erste Unterstützungsmaßnahme aus 2020) bis zum 30.06.2023 verlängert.
Das Land NRW hat die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe (die erste Unterstützungsmaßnahme aus 2020) bis zum 30.06.2023 verlängert.
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Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.