Neuerung bei kleinen PV-Anlagen (Nr. 2.2023)
Für kleine PV-Anlagen ist im Jahressteuergesetz 2022 eine Neuerung eingeführt worden. Es gibt die Möglichkeit einer Einkommensteuerbefreiung. Für die Umsatzsteuer wurde neu ein Satz von 0 % eingeführt.
Können Sie davon profitieren? Fragen Sie uns nach Einzelheiten.