Aktuelle Seite: Startseite / Service / Ihre Fragen

Ihre Fragen

Unterlagen für die Steuererklärung

Welche Unterlagen werden in der Regel für die Steuererklärung benötigt?
Unterlagen, die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung benötigt werden können:

Alle Angaben über Einnahmen und Ausgaben (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Barbelege, Kontoauszüge, Reiseaufstellungen, jeweils nach Betriebsteilen getrennt)

Lohnsteuerbescheinigungen

Bescheinigungen über Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld

Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, z. B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Bewerbungskosten

Reisekosten

Arbeitsmittel

Computer, Kopien, Porto, Fachliteratur, eindeutige Berufsbekleidung

Arbeitszimmer

Berufsverbände

Steuerberatungskosten

doppelte Haushaltsführung (Miete, Nebenkosten, Familienheimfahrten etc.)

Fortbildungskosten

Rentenbescheide der gesetzlichen Rente

Bescheinigungen über andere Renten

Jahresbescheinigungen über Kapitaleinkünfte und abgezogene Steuern

Angaben zu Mieteinkünften, Nettobeträge und Nebenkosten (Kontoauszüge, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen)

Angaben und Belege zu Ausgaben (Hausversicherungen, Grundbesitzabgabenbescheid, Reparatur- und Handwerkerrechnungen, Darlehenszinsbescheinigungen, Heizungs-, Wasser- und Stromabrechnung, Hausverwaltungskosten, Wohngeldabrechnungen.

Achtung: bei einer erstmaligen Vermietung werden auch alle Angaben und Unterlagen über die Anschaffung des Objekts benötigt (Kaufvertrag bzw. Erb- oder Schenkungsurkunde, Maklerrechnung, Notarrechnung, Gerichtsgebührenbescheid, Bescheid über Grunderwerbsteuer etc.)

Bescheinigungen über

Kranken- und Pflegeversicherungen

Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Rentenversicherungen, jeweils zur Basisversorgung und darüber hinaus

Spendenbescheinigungen bzw. Kontoauszüge

Bescheinigungen über außergewöhnliche Belastungen, z. B. Medikamente, Arztkosten, Scheidungskosten, Beerdigungskosten, Behindertenausweis, Unterhaltsleistungen an andere Familienangehörige

Angaben über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (nachweisbar z. B. durch Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnungen und entsprechendem Zahlungsnachweis laut Kontoauszügen)

Angaben und Bescheinigungen über Kinderbetreuungskosten, Studienbescheinigungen, und übernommene Krankenversicherungsbeträge

Bescheinigung nach § 92 EStG

Kopie der Steuererklärung des Vorjahres

Sie können diese Checkliste hier als PDF laden. Bitte beachten Sie: Diese Aufstellung gibt einen Überblick, ist aber sicher nicht vollständig.

Wie komme ich an einen Termin?

Zur Terminvereinbarung rufen Sie doch einfach an. Dann können wir uns unverbindlich kennenlernen. Bringen Sie zu diesem Kennenlern-Termin gleich Ihre Fragen mit. Dann sehen Sie, wie wir Sachverhalte erklären. Und Sie merken, dass Sie uns verstehen können.

… und die Kosten?

Die Abrechnung mit dem Steuerberater ist in der Steuerberatervergütungs-Verordnung (StBVV) geregelt. Das begrenzt den Preis. Die StBVV regelt viel, aber nicht alles. Alle Sondertätigkeiten vereinbaren wir mit unseren Mandanten direkt.