Fitnessstudio ist keine außergewöhnliche Belastung (Nr. 2/2025)

Beiträge für ein Fitnessstudio können nicht als Krankheitskosten im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden, auch nicht, wenn dort an einem ärztlich verordnetem Training teilgenommen wird. Der Bundsfinanzhof entschied (VI R 1/23) dass die Zwangsläufigkeit fehlt, vor allem auch, wenn durch den Beitrag zugang zu weiteren Leistungen gewährt wird.

Elektronisches Fahrtenbuch (Nr. 2.2024)

Damit ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, müssen die Angaben zu den einzelnen Fahrten wie bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch zeitnah eingetragen werden. Eintragungen für mehrere Wochen nachträglich werden in Protokolldateien dokumentiert. Die Finanzverwaltung stellt fest, dass das elektronische Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde. (FG Düsseldorf 24.11.2023, Az 3 K1887/22 H(L))

Zweitwohnungssteuer bei doppelter Haushaltsführung (Nr. 1.2024)

Zweitwohnungssteuer ist Aufwand für die Nutzung einer Unterkunft. Fällt die Zweitwohnungssteuer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung an, sind die Kosten dem Grunde nach abzugsfähig. Der Aufwand für Wohnraum bei doppelter Haushaltsführung ist nur bis 1.000,00 EUR monatlich abzugsfähig. Dazu gehört z. B. Miete, Wohnungsnebenkosten und auch die Zweitwohnungssteuer. (§9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5…