Elterngeld bei Mischeinkünften
Hat ein Elternteil Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit (so genannte Mischeinkünfte), dann ist für die Ermittlung des Elterngeldes zwingend die Wahl des letzten Steuerjahres nach dem aktuellen Bundeselterngelgesetzes und Elternzeitgesetz vorgeschrieben.