Enttäuschung bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Entgegen unserer Hoffnungen hat der Gesetzgeber nun doch die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR nicht, wie ursprünglich geplant, auf 20.000,00 EUR angehoben.
Entgegen unserer Hoffnungen hat der Gesetzgeber nun doch die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR nicht, wie ursprünglich geplant, auf 20.000,00 EUR angehoben.
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Tempus fugit. Tributa manent.