Erbenanspruch auf Urlaubsabgeltung (Nr. 3/2025)
Endet ein Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers und liegt noch nicht genommener Urlaub vor, haben die Erben einen Anspruch auf Ausgleich des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber, entschieden vom Europäischem Gerichtshof ( 9 AZR 45/16).