Erbschaftsteuer sparen
Um Schenkungs- bzw. Erschaftsteuer zu sparen, sollte man die Freibeträge beim Übergang von Vermögen sinnvoll nutzen. Ein bekanntes Mittel hierzu stellt die Schenkung von Immobilien an Kinder mit dem Vorbehalt des Nießbrauchs dar. Das bedeutet, dass der Schenker z. B. weiterhin die Erträge aus einer vermieteten Immobilie erhalten kann.
Wußten Sie, dass man auch Geldvermögen übertragen kann und sich daran einen Nießbrauch vorbehalten kann. Das hört sich ungewöhnlich an, ist aber möglich. Sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen einen Tipp.