Geballte Überstundenvergütung (Nr. 30.2019)
Werden im Rahmen eines Aufhebungsvertrages Überstunden für mehrere Jahre geballt gezahlt, dann greift nach einem neuen Urteil des FG Münster der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte. (Az. 3 K 1007/18 E) Allerdings ist Revision zum BFH zugelassen.