GoBD neu gefasst, ach nein, doch nicht… (Nr. 63.2019)
Zu großer Aufregung und bis heute anhaltendem Ärger führte das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 über „die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Dieses Schreiben wurde nun durch das Schreiben vom 11.07.2019 ersetzt und wird auf Besteuerungszeiträume angewandt, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Das neue Schreiben wurde von der Finanzverwaltung aber wieder zurück gezogen.
Wir warten ab und behalten die Entwicklung im Blick.