Grunderwerbsteuer für Sonderwünsche (Nr. 4/2025)
Wer eine Immobilie anschafft, die sich noch in Herstellung befindet, muss damit rechnen, auch auf spätere Sonderwünsche noch Grunderwerbsteuer bezahlen zu müssen, entschied der BFH (II R 18/22).
Wer eine Immobilie anschafft, die sich noch in Herstellung befindet, muss damit rechnen, auch auf spätere Sonderwünsche noch Grunderwerbsteuer bezahlen zu müssen, entschied der BFH (II R 18/22).
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de
Die Halunken an der Macht werden alles ausgeben, was sie bekommen. Daher ist es immer angebracht, die Steuersätze zu senken.