Grundsteuer: Fristablauf zum 31.01.2023 (Nr. 3.2023)
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen läuft am 31.01.2023 ab.
Es ist damit zu rechnen, dass bei nicht fristgerechter Abgabe ein Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts erhoben wird.
Wir empfehlen, noch nicht erledigte Erklärungen umgehend abzugeben.
Bitte sprechen Sie uns an, falls wir für Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung vornehmen sollen.