Umsatzsteuer bei Einnahmen von Verwertungsgesellschaften (Nr. 15.2022)
Grundsätzlich wird zwischen gesetzlichen Vergütungsansprüchen (grob zusammengefasst Autorenleistungen jedweder Art) und urheberrechtlichen Nutzungsrechten im Bereich der öffentlichen Wiedergabe (Senderechte) unterschieden. Urheberrechtliche Nutzungsrechte sind weiterhin mit 7% Umsatzsteuer zu besteuern. Die gesetzlichen Vergütungsansprüche sind in den §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG geregelt.