Hilfe für Unwetter-Opfer (Nr. 18.2021)

Das Finanzministerium NRW hat am Freitag, 16.07.2021 ein Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden im Zusammenhang mit den Unwettern aus Juli veröffentlicht. Darin werden für nachweislich nicht unwesentlich betroffenen Personen Steuerstundungen gewährt. Diese müssen bis zum 31.12.2021 beim Finanzamt beantragt werden. Der Verlust von Buchhaltungsunterlagen soll nicht zu steuerlich nachteiligen Folgen führen. Der…