Freigrenze für Sachbezug steigt (Nr. 22.2021)
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge an Mitarbeiter in Höhe von 44,00 EUR steigt zum 01.01.2022 auf 50,00 EUR (beliebte Freigrenze für Tank- oder Essensgutscheine).
Wir lesen Fachliteratur, wir besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen. Das ist wichtig, weil sich das Steuerrecht in der Rechtsprechung weiter entwickelt. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in aktuelle Veränderungen. Besuchen Sie öfter mal diese Seite. Sicher finden hier immer wieder etwas, was Sie interessieren könnte.
Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge an Mitarbeiter in Höhe von 44,00 EUR steigt zum 01.01.2022 auf 50,00 EUR (beliebte Freigrenze für Tank- oder Essensgutscheine).
Nach der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 06.10.2021 wurde die Möglichkeit zur Antragstellung für Überbrückungshilfe III Plus (Förderung für Oktober bis Dezember 2021) bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die Endabrechnung der Neustarthilfe muss bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Noch sind die Steuerberater als prüfende Dritte jedoch nicht für die Endabrechnung freigeschaltet.
Das lange erwartete Urteil ist endlich gesprochen: die Vollverzinsung nach § 233a AO ist nicht verfassungsgemäß. Die Verzinsung von Steuerforderungen ab 2019 soll vom Gesetzgeber bis zum 31.07.2022 neu geregelt werden. Das werden wir im Blick behalten!
Das Finanzministerium NRW hat am Freitag, 16.07.2021 ein Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden im Zusammenhang mit den Unwettern aus Juli veröffentlicht. Darin werden für nachweislich nicht unwesentlich betroffenen Personen Steuerstundungen gewährt. Diese müssen bis zum 31.12.2021 beim Finanzamt beantragt werden. Der Verlust von Buchhaltungsunterlagen soll nicht zu steuerlich nachteiligen Folgen führen. Der…
Die Neustarthilfe plus soll ab 16.07.2021 beantragt werden können. Wir bereiten eine Information vor.
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Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.