Kaufpreisaufteilung bei Immobilien (Nr. 16.2021)
Bei neu angeschafften Immobilien muss für Zwecke der Afa-Berechnung der Kaufpreis in einen Gebäudeanteil und Grund- und Bodenanteil aufgeteilt werden. Der BFH hat festgestellt, dass die bisherige Praxis der Kaufpreisaufteilung der Finanzveraltung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt (zur Veröffentlichung anstehend BFH v. 21.07.2020)
Die Finanzverwaltung hat nun eine neue Arbeitshilfe herausgebracht. Weiterhin gilt, dass die Kaufpreisaufteilung auch mit einem Gutachten belegt werden kann.