Liebhaberrei beim Betreiben einer Photovoltaikanlage (Nr. 4.2022)
Das betreiben einer Photovoltaikanlage (oder eines Blockheizkraftwerks) mit der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar. Bei kleinen Anlagen kann man eine Vereinachungsregel nutzen.
Erbringt die P-Anlage nur eine Leistung von bis zu 10kW/kWp kann der Betreiber beim Finanzamt schriftlich erklären, dass die Anlage nur aus Liebhaberei betrieben wird. Wenn das Finanzamt dem Antrag zustimmt, kann zukünftig darauf verzichtet werden, das Ergebnis der Anlage in der Steuererklärung anzugeben.
Trifft dieser Sachverhalt auf Sie zu, dann melden Sie sich bei uns.