Mietminderungen bei Mängeln (Nr. 25.2019)
Gibt es einen Mangel an einer gemieteten Wohnung, dann darf der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete kürzen. Hierzu gibt es eine ausufernde Rechtsprechung. Der Mieter hat allerdings die Verpflichtung, die Beseitigung des Mangels zu dulden bzw. zu ermöglichen. Tut er dies nicht, kann er das Recht zur Mietminderung verlieren. (BGH VIII ZR 12/18)