Neues zu Fahrräder und eBikes (Nr. 25.2018)
Auch für Betriebsfahrräder gilt die gesetzliche 1%-Regelung für unentgeltliche Wertabgaben. Als Bemessungsgrundlage gilt die auf volle 100 Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Händlers. Dokumentieren Sie beim Kauf die unverbindliche Preisempfehlung. Schießen Sie ein Foto und senden es uns per Mail.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, dann greift vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 die 1%-Regelung nicht. Sind Sie Arbeitgeber? Dann reden Sie mit uns über Fahrrad-Gestellung für Mitarbeiter!!
Fahrräder und Pedelecs (außer S-Pedelecs) werden gleich behandelt.