Neustarthilfe (Nr. 58.2020)
Die Neustarthilfe ist als Hilfe gedacht für Unternehmer, die die Überbrückungshilfe 3 ab Januar 2021 beantragen und keine Fixkosten haben. Wie die konkreten Antragsvoraussetzungen aussehen, bleibt noch abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.