Sachbezugsfreigrenze steigt (Nr. 2.2022)
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
Die Sachbezugsgrenze von bisher 44,00 EUR stigt ab 01.01.2022 auf 50,00 EUR. Diese Grenze ist wichtig z. B. bei der Ausgabe von Warengutscheinen an die Arbeitnehmer.
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Tempus fugit. Tributa manent.