Stärkung von Ehrenämtern beschlossen (Nr. 45.2019)
Die Finanzministerien der Länder haben am 05.09.2019 Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenämtern beschlossen. Dies sind u a.:
die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) soll von 2.400,00 auf 3.000,00 EUR angehoben werden;
die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) soll von 720,00 EUR auf 840,00 EUR steigen;
das vereinfachte Verfahren zur Bestätigung von Spenden soll bis 300,00 EUR angewendet werden können.