Überbrückungshilfe ab 01.06. bis 31.08.2020 (Nr. 39.2020)

Das Land NRW hat auf seiner Internetseite die Eckpunkte der Überbrückungshilfe veröffentlicht. Die Hinweise finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe Die Antragstellung soll ab 01.07.2020 möglich sein. Noch wissen wir aber nichts Konkretes. Auf der Seite selbst wird mit Stand 01.07.2020 noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Informationen nur um nicht rechtsverbindliche, vorläufige Informationen handelt.

Konjunkturpaket mit Änderung der Umsatzsteuersätze (Nr. 38.2020)

Am 29.06.2020 wurde das große Konjunkturpaket mit etwa 57 Punkten beschloßen. Dazu gehören die Änderung einiger steuerlicher Vorschriften. Die wichtigste Änderung ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Diese Änderungen gelten vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Zu Einzelfragen (Dauerrechnungen, Vorschüsse) kontaktieren Sie uns bitte. Wir haben ein kleines…

Soforthilfe zurück zahlen (Nr. 37.2020)

Laut Pressemitteilung des Landes NRW sollten am 29.06.2020 an alle Bezieher der Soforthilfe eine E-Mail versandt werden mit Informationen über Rückzahlungsmodalitäten. Darauf warten wir noch. Bitte werden Sie nicht selbständig tätig. Warten Sie die Mail ab. Durch die vielen Änderungen sind viele Institutionen überfordert. Warten Sie einfach ab. Man muss damit rechnen, dass Betrüger Daten…

Coronavirus/ COVID19: Änderung der Umsatzsteuersätze (Nr. 36.2020)

Jetzt ist es beschloßen: Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 verringert sich der Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Beachten sie das bitte bei Ihrer Rechnungsschreibung. Wollen Sie Vorauszahlungsrechnungen abrechnen, dann setzen Sie sich in den nächsten Tagen in Verbindung. Wir klären das individuell. Diese Fälle wurden abweichend vom…

Coronavirus/COVID19: Neue Förderungsmöglichkeit in NRW (Nr. 35.2020)

Das Bundesministerium für Finanzen plant eine neue Fördermöglichkeit, die Überbrückungshilfe für Kleinunternehmer und so genannte Solo-Selbständige. Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/eckpunkte-fuer-das-konjunkturpaket.html Für die Erstellung der Anträge wird die Hilfe eines Steuerberaters benötigt. Die Kosten hierfür werden durch das Programm getragen. Wenn wir den Antrag für Sie stellen sollen, dann melden Sie sich bitte ab…

COVID 19-Konjunkturpaket wird am 29.06. beschloßen (Nr. 34.2020)

Das von der Bundesregierung herausgegebene Konjunkturpaket beinhaltet einige steuerliche Änderungen, z. B. die Änderung des Umsatzsteuersatzes. Der endgültige, gesetzliche Beschluß hierüber ist für den 29.06.2020 vorgesehen. Behalten Sie bitte unsere Internetseite im Blick. Oder Sie senden uns ab 30.06.2020 eine kurze E-Mail und wir senden Ihnen eine Zusammenfassung des Kunjunkturpaketes zu.