Coronavirus/Covid19: 2.000 Euro für Lebensunterhalt (Nr. 31.2020)

Wirtschaftsminister Pinkwart hat heute, am 12.05.2020, verkündet, dass jeder, der im März oder April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat, aber keinen Antrag auf Grundsicherung, von der Soforthilfe einen Betrag von 2.000,00 EUR für die privaten Aufwendungen nutzen dürfen. Dieses Vorgehen solle für Vertrauensschutz sorgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Landesregierung…

CoronavirusCOVID19: Soforthilfe für Lebenshaltungskosten? (Nr. 30.2020)

In den letzten Wochen gab es viele Diskussionen, ob die NRW-Soforthilfe auch für private Lebenshaltungkosten verwendet werden darf. Hierzu haben wir einen Hinweis auf einen interessanten Kommentar der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erhalten. Den Kommentar finden Sie hier: https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/lebenshaltungskosten-sind-in-soforthilfe-mit-abgedeckt.html?fbclid=IwAR34nqgIQQ1zuixLe8U75hSyTz3mBoUMkcWRu4PrNRS3NFSJOFBcDs7JQjo Wir können auch keine verbindliche Auskunft über die Verwendungsmöglichkeiten der Soforthilfe treffen. Vermutlich kann das…

Coronavirus/COVID19: Enttäuschung über Soforthilfe (Nr. 28.2020)

Viele Unternehmer haben mittlerweile mitbekommen, dass sich die Bedingungen der Soforthilfe nach Antragstellung und auch nach Auszahlung noch verändert haben. Die Soforthilfe darf nur verwandt werden für Begleichung von betrieblichen Aufwendungen. Lohnzahlungen sollen davon ausgeschlossen sein (Dafür gibt es Kurzarbeitergeld). Das gilt auf für Unternehmerlohn. Die Soforthilfe darf auch verwendet werden für Ausgaben zur Sicherung…