Sparerfreibetrag steigt (Nr. 4.2023)

Der Sparerfreibetrag steigt ab 2023 von bisher 801,00 EUR pro Person (1.602,00 EUR für Verheiratete) auf 1.000,00 EUR pro Person bzw. 2.000,00 EUR für Verheiratete. Wollen Sie den Effekt frühzeitig, dann erhöhen Sie Freistellungsaufträge bei Ihren Banken. Wenn Sie nichts unternehmen: Kein Problem. Reichen Sie uns alle Angaben über Ihre Kapitalerträge ein (also eigentlich wie…

Grundsteuer: Fristablauf zum 31.01.2023 (Nr. 3.2023)

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen läuft am 31.01.2023 ab.Es ist damit zu rechnen, dass bei nicht fristgerechter Abgabe ein Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts erhoben wird.Wir empfehlen, noch nicht erledigte Erklärungen umgehend abzugeben.Bitte sprechen Sie uns an, falls wir für Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung vornehmen sollen.