Anzug ist keine Berufsbekleidung

Ein Orchstermusiker wollte einen dunklen Anzug als Werbungskosten berücksichtigt wissen. Zur Begründung verwies er darauf, dass er laut Dienstvertrag dazu verpflichtet sei. Leider wies das Finanzgericht Münster diesen Wunsch ab. Die Abweisung wurde damit begründet, dass der Anzug auch im privaten Alltag genutzt werden könne (8K3646/15E). Das ist keine wirklich neue Erkenntnis, trotzdem schade.

Pflegeaufwand

Pflegeaufwendungen können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, auch wenn die Pflege nicht von einer besonders qualifizierten Fachkraft ausgeführt wird. Hierzu gibt es ein neues Urteil des FG Baden-Württemberg (21.06.2016 5K2714/15)

HILFE! Bitte lassen Sie sich registrieren!

Wir alle haben geliebte Menschen, die an der einen oder anderen Form von Krebs erkrankt sind. Wir alle wollen helfen. Aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Wir wollen das Wenige versuchen, das uns möglich ist. In Deutschland organisiert die DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) die Hilfe. Hier kann man sich als Spender registrieren lassen. Die Registrierung, aber auch…

Entwurf zum zweiten Bürokratieentlastungsgesetz

Der Entwurf des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes liegt vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat etliche, recht kleinteilige Änderungen vorgeschlagen. Dazu gehört z. B. die Anhebung der Grenze für die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen. Es soll auch die Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG) von 17.500,00 EUR auf 20.000,00 EUR angehoben werden. Eine weitere Erleichterung stellt die geplante…

Erbschaftsteuer sparen

Um Schenkungs- bzw. Erschaftsteuer zu sparen, sollte man die Freibeträge beim Übergang von Vermögen sinnvoll nutzen. Ein bekanntes Mittel hierzu stellt die Schenkung von Immobilien an Kinder mit dem Vorbehalt des Nießbrauchs dar. Das bedeutet, dass der Schenker z. B. weiterhin die Erträge aus einer vermieteten Immobilie erhalten kann. Wußten Sie, dass man auch Geldvermögen…

IHK-Beiträge für 2015

Am 16.06.2016 wurden auf der Plattform justiz.nrw.de Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts veröffentlicht.  Das Kölner Verwaltungsgericht hat die IHK-Beitragsbescheide der IHK Köln für 2015 aufgehoben. Das bedeutet für unsere Mandanten mit gewerblichen Einkünften: legen Sie bitte gegen Ihren IHK-Beitragsbescheid für 2015 möglichst schnell einen Widerspruch ein. Begründen Sie den Widerspruch mit dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts,…