Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt
Neben haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen sind zusätzlich Aufwendungen von Handwerkerleistungen begünstigt. Dabei geht es um Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt bis 6.000,00 EUR. Nach § 35a Abs. 3 EStG mindert sich die Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200,00 EUR. Oft ist nicht klar, was zu diesen Handwerkerleistungen…