Stundungsmöglichkeiten wegen COVID19 (Nr. 2.2021)
Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten für Steuerpflichtige, die von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich getroffen wurden.
Eine Antragstellung soll bis zum 31.03.2021 beim zuständigen Finanzamt möglich sein (Stundungen bis längstens 30.06.2021)