Bürokratieentlastungsgesetz (Nr. 62.2019)
Der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde am 18.09.2019 im Bundeskabinett beschlossen. Neben einigen anderen Punkten soll die Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 EUR ab 01.01.2021 auf 22.000,00 EUR angehoben werden (§ 19 UStG) Es sind noch eine Menge mehr Änderungen geplant. Aber die stellen wir mit der jeweiligen Umsetzung vor.