Zinslose Darlehen an Mitarbeiter

Gewährt ein Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen an einen Mitarbeiter, dann erhält der Mitarbeiter einen Vorteil durch die Zinslosigkeit. Dieser Vorteil muss bewertet werden und unterliegt der Lohnsteuer (BMF vom 19.05.2015). Das gilt auch für zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen. Der Vorteil ist aber nur dann zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des…

Lohnerhöhung bekommen und trotzdem enttäuscht?

Der Jahreswechsel wird oft als Gelegenheit genutzt, Arbeitslohn mit dem Arbeitgeber neu zu verhandeln. Hat der Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung ausgehandelt, wird er oft von Enttäuschung eingeholt, wenn er mit der nächsten Lohnabrechnung feststellen muss, wie wenig sich die Lohnerhöhung auf seinen Auszahlungsbetrag auswirkt. Das liegt daran, dass für zusätzlichen Arbeitslohn in der Regel auch Lohnsteuer…