Zusammenveranlagung von räumlich getrennt lebenden Ehegatten
Ehegatten steht das Privileg zu, gemeinsam veranlagt zu werden. Dies führt in der Regel zu einem günstigeren Steuertarif. Das FG Münster hat in einem Urteil (vom 22.02.2017 7K 2441/15 E) dargestellt, dass auch räumlich getrennt lebende Ehegatten gemeinsam veranlagt werden können. Wichtig ist, dass die Ehegatten nicht persönlich und geistig getrennt sind. Dieser Sachverhalt bekommt…