Testament (Nr. 47.2019)
Nach gesetzlicher Erbfolge sind in der Regel der Partner bzw. die Kinder oder falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern bzw. die Geschwister/Neffen/Nichten erbberechtigt.
Ein Testament regelt die Erbfolge, wenn nicht die gesetzliche Erbfolge gelten soll. Hierzu beraten Anwälte und Notare. Ihr Steuerberater kann dabei als Testamentsvollstrecker für Sie tätig werden.