Überbrückungshilfe 3 (Nr. 53.2020)
Vorabinformation: es soll auch eine Überbrückungshilfe 3 für die weiterhin durch die Gesundheitskrise betroffenen Unternehmen geben. Diese wird voraussichtlich für Januar bis Juni 2021 gezahlt werden.
Vorabinformation: es soll auch eine Überbrückungshilfe 3 für die weiterhin durch die Gesundheitskrise betroffenen Unternehmen geben. Diese wird voraussichtlich für Januar bis Juni 2021 gezahlt werden.
Hohenstaufenring 42, 50674 Köln
Telefon +49 (0)221 42 07 49 – 0
Fax +49 (0)221 42 07 49 – 20
E-Mail post@kellner-steuer.de
Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.