Überbrückungshilfe IV bis 15.06.2022 (Nr. 9.2022)
Die Beantragung der Überbrückungshilfe IV ist noch bist zum 15.06.2022 möglich.
Es werden u.a. die monatlichen Umsätze von Januar bis Juni 2022 abgefragt und Begründungen für die branchenweiten und die unternehmensindividuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie.