Unterbringung im Pflegeheim als haushaltsnahe Dienstleistung (Nr. 31.2019)
Eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen kann für Aufwendung wegen der eigenen Unterbringung in einem Heim angesetzt werden. Werden Aufwendungen von dem Steuerpflichtigen für die Unterbringung von Eltern gezahlt, können diese nicht vom Steuerpflichtigen als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden. Wichtige Voraussetzung ist bei der Abzugsfähigkeit ist, dass es sich um die eigene Unterbringung handelt.