Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern (Nr. 1.2019)
Wenn ein Arbeitnehmer (das gilt auch für GmbH-Geschäftsführer) ein Fahrzeug gestellt bekommt, dann müssen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Listenpreises des Kfz. für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. der Prozentsatz von 0,03% kann auf 0,002% gesenkt werden, wenn höchstens 180 Tage Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen. Es sind dabei noch mehrere Bedingungen zu erfüllen. Sprechen Sie uns an! (BMF-Schreiben vom 04.04.2018)