Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (Nr. 6.2022)
AM 16.02.2022 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Hier einige ausgewählte Eckpunkte:
Arbeitnehmer (nur ausgewählte Pflegeberufe) sollen zusätzlich zum Arbeitslohn einen Pflegebonus steuerfrei in Höhe von bis zu 3.000,00 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten (Auszahlung noch im März 2022) können.
Die Homeoffice-Pauschale soll bis zum 31.12.2022 gelten.
Degressive Abschreibung soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Die Abgabefrist der Steuererklärungen 2020 soll bis zum 31.08.2022 verlängert werden.
Die Minijobgrenze soll von 450,00 EUR auf 520,00 EUR angehoben werden.
Der Mindestlohn soll auf 12,00 EUR pro Stunde angehoben werden.
Wir behalten die weitere Entwicklung für Sie im Blick.